Teilnehmerregeln
Kamermuziek Concours Gelre 2024

1 a. Am Wettbewerb kann jedes Duo, Trio oder sonstige Ensemble teilnehmen, wobei die Größe keine Rolle spielt, jedoch immer ohne Dirigent, wobei im Falle eines Duos kein Solist und kein Begleiter vorhanden sein darf. Um Zweifel auszuschließen, ist der Solist ausgeschlossen.

1 b. Jedes Ensemble kann aus Musikern (Teilnehmern) gebildet werden, und zwar sowohl aus solchen, die ein Studium an einer Musikhochschule in Betracht ziehen, als auch aus solchen, die bereits an einer Musikhochschule studieren.

1 c. Das Alter eines jeden Teilnehmers darf am Tag des Wettbewerbsfinales 27 Jahre nicht überschreiten.
– Wenn mindestens ein Musiker (Teilnehmer) eines Ensembles älter als das angegebene Alter ist, wird der Altersdurchschnitt der Spieler dieses Ensembles genommen: Dieser Durchschnitt darf 27,9 Jahre nicht überschreiten.

2. Jeder Teilnehmer muss zu Beginn des Halbjahres durch einen (kopierten) Ausweis (mit Streichung der BSN-Nummer) nachweisen, dass er/sie zum Zeitpunkt der Teilnahme das richtige Alter hat. Kann sich ein Teilnehmer nicht ausweisen, wird der Teilnehmer und das Ensemble, dem der Teilnehmer angehört, von der Teilnahme ausgeschlossen.

3 a. Ein Auftritt darf im Halbfinale maximal 10 Minuten dauern, im Finale 15 Minuten. Kürzer ist erlaubt, länger nicht. Erweist sich der Auftritt als zu lang, kann die Jury den Auftritt eines Ensembles kürzen.

3 b. Im Halbfinale kann ein anderes Repertoire gewählt werden als im Finale. Bei der Anmeldung muss das Repertoire für das Halbfinale und das Finale angegeben werden.

4 a. Die Anmeldung beginnt am 1. Februar 2024 und endet am 01. Juni 2024. Eine Anmeldung ist nur dann vollständig, wenn sie Folgendes enthält:

(i) ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular;

(ii) ein Video (z. B. ein YouTube-Link oder über WeTransfer), auf dem das gesamte oder ein Teil des zu spielenden Repertoires (Halbfinale und Finale) zu sehen und zu hören ist;

(iii) die Zahlung der Teilnahmegebühr.

4 b. Das Video kann nach der Anmeldung, jedoch spätestens bis zum 1. Juni 2024 gesendet werden.

4 c. In der Vorauswahl auf der Grundlage der eingereichten Videos werden 10 Ensembles von der Jury ausgewählt, die im Halbfinale auftreten dürfen.

4 d.Im Halbfinale werden 5 Ensembles von der Jury ausgewählt, die im Finale spielen dürfen.

5. Die teilnehmenden Ensembles sind dazu bestimmt, klassische Musik zu spielen. Ein Ensemble kann selbst entscheiden, welche(s) Stück(e) es spielen will. Bei Zweifeln darüber, ob das gewählte Repertoire klassisch ist oder nicht, wenden Sie sich bitte an die Organisation unter info@kamermuziekconcoursgelre.nl. Bitte beachten Sie: Änderungen des Programms nach der Anmeldung sind nur in Absprache mit der Organisation möglich.

6. Die Teilnahmegebühr beträgt 35 € für ein Duo, 45 € für ein Trio, 55 € für ein Quartett und 65 € für ein Quintett oder ein anderes größeres Ensemble. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet, auch wenn das Ensemble seinen Auftritt absagt oder der Wettbewerb aus anderen Gründen nicht stattfinden kann.

7. Spätestens am 1. August 2024 wird einem Ensemble, das alle Anmeldebedingungen erfüllt hat, mitgeteilt, ob es zum Wettbewerb zugelassen wurde. Spätestens am 1. September 2024 erhält das Ensemble das Wettbewerbsprogramm, in dem die Auftrittszeit des Ensembles und die späteste Uhrzeit, zu der das gesamte Ensemble anwesend sein muss, angegeben sind. Dieser Zeitplan kann nicht mehr geändert werden.

8. Der Wettbewerb besteht aus einer Vorauswahl auf der Grundlage der eingereichten Videos, einem Halbfinale und einem Finale. Das Halbfinale findet am Sonntag, den 15. September 2024 im Akoesticum in Ede statt. Es findet vor Publikum statt. Das Finale findet am Sonntag, den 22. September 2024, in De Vereeniging in Nijmegen, Kleine Zaal, statt und wird ebenfalls vor Publikum ausgetragen. Am Sonntag, den 15. September 2024, wird nach den Beratungen der Jury bekannt gegeben, welche Ensembles im Finale am Sonntag, den 22. September 2024, auftreten werden. Jedes Ensemble ist verpflichtet, an beiden Tagen zur Verfügung zu stehen.

9. Am Ende jeder Runde erhalten die Ensembles ein persönliches Feedback von den Juroren. Bei diesem Feedback sind nur die Musiker der betreffenden Ensembles und eventuell ein Vorstandsmitglied anwesend.

10. Während des Wettbewerbs ist maximal ein Flügel anwesend. Alle anderen notwendigen Instrumente müssen von den Ensembles mitgebracht werden.

11. Hat ein Ensemble Musik in seinem Repertoire, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, so ist das Abspielen von Kopien strafbar, wenn die gedruckten Originalnoten nicht vorgelegt werden können. Es ist nicht erforderlich, der Jury Notenblätter der zu spielenden Werke einzusenden oder auszuhändigen.

12. Mit der Anmeldung zum Kamermuziek Concours Gelre erteilen die Teilnehmer des Ensembles die Erlaubnis, ihre (personenbezogenen) Daten für die Organisation von Wettbewerben, die Anwerbung von Zuhörern und die Teilnahme zu verwenden, sowie die Erlaubnis zur Verwendung von Bild- und Tonmaterial in der Marketingkommunikation des Kamermuziek Concours Gelre. Der Teilnehmer kann der Verwendung in der Marketingkommunikation zum Zeitpunkt der Anmeldung widersprechen.

13. Abweichungen vom Reglement sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Organisation möglich.

14. Zu gewinnen gibt es einen ersten, zweiten und dritten Preis. Diese werden mit Meisterklassen ausgefüllt. Außerdem wird der Podiumspreis, ein Mittagskonzert im großen Saal des Concertgebouw De Vereeniging in Nijmegen, von einem von ihnen beauftragten Jurymitglied vergeben, und der Festivalpreis, ein Konzert beim Grachtenfestival in Amsterdam, von einem von ihnen beauftragten Jurymitglied vergeben. Die Meisterkurse werden immer von einem Lehrer in Absprache mit dem Gewinnerensemble gegeben. Das Gewinner-Ensemble gibt an, was es in der Zeit seiner Entwicklung braucht. Kamermuziek Concours Gelre wird dann im Rahmen seiner Möglichkeiten suchen. Die Meisterkurse müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2025 stattgefunden haben. Eine Überschreitung dieses Datums ist nur nach Rücksprache mit dem Vorstand der Stichting Kamermuziek Concours Gelre möglich. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gilt der 1. November 2025 als Eichdatum.